

- Richtig ist,Beide wurden wegen versuchter Vergewaltigung angezeigt.
- Richtig ist,Beide wurden Opfer der Medien.
- Richtig ist,Beide bestreiten die Vorwürfe vehement.
Aber der gravierende juristische Unterschied besteht darin, dass gegen Herrn Türck damals Anklage erhoben wurde, aber im Fall Kachelmann bis heute nur der Verdachtsmoment bestehe. Das ist juristisch qualitativ eine andere Ausgangsposition. Diese juristische Feinheit erklärt das Verhalten der Staatsanwaltschaft bis heute. Es besteht der Verdacht, dass gewisse Kreise versuchen den Prozess in die Länge zu ziehen. Denn die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft offenbart, dass im Hintergrund „kleine Spielchen“ medial und teilweise aus Profilierungssucht getätigt werden. Man könnte sogar von Befangenheit einzelner Personen sprechen. So verwundert es nicht, dass zum letzten Haftprüfungstermin, nur Herr Kachelmann vom Gericht vorgeladen wurde. Gutachter oder Zeugen – Fehlanzeige.
Es besteht in Deutschland die verfassungsrechtlich garantierte Unschuldsvermutung.
Durch das Verhalten der Staatsanwalt, wurde die Verteidigung ihrerseits dazu gezwungen Konsequenzen zu ziehen, sprich, andere Instanzen einzuschalten. Der Anwalt von Herrn Kachelmann reichte jetzt Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein, mit der Zielsetzung, dass sowohl psychologische als auch rechts medizinische Gutachten sowie die Anklägerin nebst Zeugen zur Verhandlung vorgeladen werden.
Also, es bleibt spannend bis zum Schluss......
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